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Stellungnahme zum MUT macht Schule Gesetz (Schulsozialarbeit)

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat beschlossen, zum o.g. Gesetz eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die am
Donnerstag, 23. Juni 2022 um 10.30 Uhr durchgeführt wurde. 

Die GPS hat an dieser öffentlichen Anhörung teilgenommen und positioniert sich klar für den Gesetzentwurf. Durch den fortschreitenden Ausbau von Betreuungsangeboten im Sinne freiwilliger oder gebundener Ganztagsschulen verbringen Kinder und Jugendliche immer mehr Zeit an den Schulstandorten. Diese sehen sich verstärkt in der Rolle familienergänzender bzw. familienersetzender Systeme mit allen damit verbunden Herausforderungen. Die Schule wird zunehmend vom Bildungs- und Lernort zum Lebensort. Das heißt aber auch, dass lebensweltliche Aspekte und Problemlagen an den Schulen verstärkt auftreten und in den Vordergrund gelangen. Die Schule wird von Eltern und gesellschaftlich nicht mehr nur als Lernort, sondern auch als Ort der Erziehung wahrgenommen.

Weitere Herausforderungen sind die zunehmende Digitalisierung und Diskrepanz zwischen armen und reichen oder bildungsnahen und bildungsfernen Herkunftsfamilien, die Migration und der kulturelle Wandel.

In der Folge ist es sinnvoll und notwendig, dass die Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Schulsozialarbeit für Kinder und Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte vor Ort ansprechbar ist und ihre Unterstützungs- und Hilfeleistungen zugänglich macht.

Der neue Gesetzentwurf stärkt die Position der Schulsozialarbeit an den Schulen, insbesondere dadurch, dass die Schulsozialarbeiter*innen durch die Veränderung im SchumG als feste und stimmberechtigte Mitglieder in verschiedene Schulgremien aufgenommen werden. Aus unserer Sicht wird dadurch ein gemeinsames pädagogisches Handeln auf Augenhöhe gestärkt.

Weiterhin wird sehr begrüßt, dass die Schulsozialarbeit nun im SchoG als gemeinsame verpflichtende Aufgabe von Schule und Jugendhilfe mitaufgenommen wird. Dadurch bestehen eine gemeinsame Leistungsverpflichtung und die Notwendigkeit einer angemessenen, sicheren Finanzierungsgrundlage.

gez. S. Kirch
Dipl. Heilpädagogin
Abteilungsleitung
Schulsozialarbeit